11.12.2013 - Autor: Jochen Dieckmann - Straßenverkehr
Plädoyer für den Blinker
Einerseits kommt er immer mehr aus der Mode, andererseits wird er bei zunehmender Verkehrsdichte immer wichtiger. Fahrlehrer und Juristen nennen ihn Fahrtrichtungsanzeiger, im Volksmund heißt er Blinker.
Eigentlich sollte er vor jedem Spurwechsel, jedem Abbiegevorgang, vor dem Anfahren und in vielen weiteren Situationen jedes Mal genutzt werden. Und zwar nicht nur dann, wenn direkt hinter oder vor mir ein anderer Verkehrsteilnehmer ist, sondern immer. Das ist Vorschrift, wird auch heute noch in jeder Fahrschule gelehrt und ist auch absolut vernünftig, kommt jedoch immer mehr aus der Mode.
Zum einen nutzen ihn viele gar nicht mehr, andere nutzen ihn falsch. Der Blinker soll eine Absicht signalisieren. Das heißt, er soll VOR dem jeweiligen Manöver gesetzt werden und nicht erst währenddessen. Auch ändert er keinerlei Vorfahrtsberechtigungen, wie manche anscheinend meinen. Wer den Blinker setzt und gleichzeitig die Spur wechselt, hat leider alles falsch gemacht und erhält durch das Blinken auch nicht mehr Rechte.
Leider sind Nachlässigkeiten beim Gebrauch des Blinkers nicht nur bei PKW-Fahrern zu sehen sondern auch bei LKW-Fahrern. Inzwischen ist für Autofahrer gegenüber den LKW nicht mehr das klassische Elefantenrennen das Hauptärgernis. Immer mehr beklagen sich darüber, dass LKW auf der Autobahn zu knapp vor ihnen ausscheren und entweder gar nicht oder erst während des Spurwechsels den Blinker setzen. Das ist kein großer Aufwand, kostet weder Sprit noch Geschwindigkeit und man kann nur an alle appellieren, ihn (wieder) häufiger zu verwenden.
Auch der Warnblinker wird zu selten und oftmals zur falschen Gelegenheit gesetzt. Manche nutzen ihn beim Halten an verbotenen Stellen oder in der zweiten Reihe. In der zweiten Reihe halten dürfen jedoch nur Taxis, und das auch nur dann, wenn dadurch niemand anders behindert wird. Sonst niemand und es wird auch durch den Warnblinker nicht legaler oder sozialer.
Umgekehrt scheint es sich noch lange nicht bei allen Verkehrsteilnehmern herumgesprochen zu haben, dass man den Warnblinker setzen sollte, wenn man sich einem Stau nähert um so den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Es ist keine Pflicht aber erlaubt und ein äußerst sinnvoller Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Zum Schluss noch ein kleiner Tipp, wo der Warnblinker ebenfalls verwendet werden darf: Wenn jemand zu dicht auffährt und man dem das signalisieren möchte, sollte man auf keinen Fall kurz die Bremse antippen um dem Drängler die Bremslichter zu zeigen. Das ist verboten und gefährlich. Aber mit dem Warnblinker darf man vor Gefahr warnen, daher dürfte man ihn in einem solchen Fall anschalten, aber bitte nur recht kurz.

Solange das eh von den Ordnungsorganen nicht geahndet wird macht doch jeder was er will denn jeder ist doch der beste aller Autofahrer
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